1. Für angefragte Stadtführungen/Rundfahrten/Tagestouren wird ein
Angebot nach ihren Wünschen erstellt, welches Ihnen umgehend
(innerhalb einer Kalenderwoche) zugesendet wird.
Bitte haben Sie Verständnis, daß es in Ausnahmefällen zu Ihrem
Wunschtermin (vor allem an Hochsaison-Wochenenden) vorkommen
kann, daß der Termin bereits belegt ist. Sollte ein Ausweichtermin
nicht möglich sein, wird ein/e gleichqualifizierte/r Kollege/-in, Ihre
Gruppe übernehmen.
2. Die empfohlene Gruppengröße bei Stadtrundgängen beträgt max. 25
Teilnehmer. Für darüber hinausgehende Teilnehmerzahlen wird ein
weiterer Gästeführer durch mich dazugebucht bzw. bei
Überschreitung von max. 5 Personen auf Wunsch nur ein Zuschlag in
Höhe von 5 € je Stunde berechnet.
3. Ihre Buchung wird nach Eingang des von Ihnen unterzeichneten
Angebotes und erfolgter Auftragsbestätigung durch mich für beide
Seiten verbindlich. (per Fax, E-Mail, postalisch, in Ausnahmefällen
telefonisch).
4. Aufträge können bis zu 8 Tagen vor dem Buchungstermin ohne
Gebühren storniert werden.
Danach werden Stornogebühren erhoben: bis zum 3. Tag 25 %,
bis zum Vortag 50% und am Leistungstag 75% des kalkulierten
Preises bei vorheriger Abmeldung, bei Nichterscheinen der Gruppe
ohne Absage werden 100% in Rechnung gestellt.
5. Die Zahlung der Leistung erfolgt bar vor Ort oder per Überweisung
nach Rechnungslegung. Ab einem Rechnungswert von 200€ wird
eine Zahlungsfrist bis zum Tag der Leistungserbringung vereinbart.
6. Bei Entfernungen über 20 Kilometer zum Treffpunkt der Führung
werden anfallende Fahrtkosten zusätzlich berechnet.
7. Eintrittsgelder sind nicht im Honorar enthalten und werden, sofern
nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber selbst vor Ort entrichtet.
Führungen in einzelnen Objekten (Innenräume, Museen)erfolgen nur
nach vorheriger Klärung der Lizenzbedingungen und auf
Sonderwunsch des Kunden. Bei Besichtigungswunsch wird auf die
jeweils angebotenen Führungsmöglichkeiten der Einrichtung
zurückgegriffen.
8. Bei Verspätung seitens der Gäste wird eine Wartezeit von 30 Minuten
über die vereinbarte Zeit am Treffpunkt gewährt, erfolgt bis dahin
keine Rückmeldung, wird die Führung als nicht abgesagt mit 100% in
Rechnung gestellt. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Zeit
der Führung entsprechend der Verspätung, eine Verlängerung ist nur
bedingt möglich.
Bei unverschuldetem Fernbleiben (z.B. Unfall oder höhere Gewalt)
entfällt die gebuchte Führung für beide Vertragspartner folgenlos.
9. Im Falle, dass es zu einer unverschuldeten Verspätung des
Gästeführers am Treffpunkt kommt, oder die Unmöglichkeit des
Kommens eintritt (z.B. in Folge von Unfall, höherer Gewalt oder
Krankheit) wird die Gruppe/ der Gast möglichst schnell
benachrichtigt. Wenn möglich, wird ein anderer Gästeführer
beauftragt, andernfalls entfällt die gebuchte Führung für beide
Vertragspartner folgenlos. Es entstehen niemandem Ansprüche auf
Entschädigungen oder Ersatz jedweder Art. Ansonsten besteht
Haftung nur in Höhe des vereinbarten Honorars.
10. Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes
Risiko. Der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.
11. Bei Gewitter entfallen Führungen im Freien für beide
Vertragspartner folgenlos oder es wird für die Dauer des Gewitters
eine passende Alternative gesucht.
12. Bei der Organisation von Hotels, Gaststätten, Kulturveranstaltungen,
Verkehrsmitteln und anderen Leistungen übernehme ich lediglich die
Vermittlerrolle, jegliche Haftung meinerseits schließt sich aus.
Stornierungsgebühren, Leistungserbringung oder andere Nachteile
sowie Mängel der Leistung sind mit den jeweiligen Unternehmen zu
klären, auch wenn ich allseits bemüht bin, Ihnen nur Gutes zu
empfehlen.
13. Über meine Mitgliedschaft im Berufsverband Dresdner Gästeführer
e.V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer Deutschlands
e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine
Vermögensschadensversicherung.
Ausführliche Informationen finden Sie unter www.bvgd.org.